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Recht und Plattformen

Ninth Circuit hebt Amazons Verfügung gegen Perplexitys Comet-Agent auf

Das Gericht befand, dass nach dem Anti-Hacking-Gesetz der Nutzer eine Website aufruft, nicht der Agent. Vertragsrechtliche Ansprüche bleiben ungeklärt.

Ein Bundesberufungsgericht hat die Verfügung aufgehoben, die Amazon gegen Comet erwirkt hatte, den Browser-Assistenten von Perplexity. Das geht aus einem Hinweis der Kanzlei Ballard Spahr vom August und einer Analyse von Major Matters hervor. Der Ninth Circuit begründete dies damit, dass nach dem Bundesgesetz gegen Hacking die Person die Website aufruft, die den Agenten steuert.

In der Argumentation des Gerichts ist der Agent ein Werkzeug, der Nutzer die handelnde Person. Das Urteil entscheidet nicht darüber, ob Agenten gegen die Nutzungsbedingungen einer Website verstoßen. Amazons Vertragsklage gegen Perplexity läuft weiter. Es liefert aber einen frühen Hinweis darauf, wie Gerichte die Verantwortung zuordnen könnten, wenn ein Agent im Konto einer Person handelt.

Die Entscheidung fällt mitten in einen größeren Streit um agentengestütztes Einkaufen. Amazon ist gegen mehrere Agenten auf seiner Plattform vorgegangen, darunter Comet sowie Werkzeuge von OpenAI und Google. Im September blockierte Amazon auch Muse von Meta, nachdem Meta sich geweigert hatte, Amazon aus den Einkaufsfunktionen des Agenten zu entfernen.

Was das für Sie bedeutet

Gehen Sie davon aus, dass das Gesetz alles, was Ihr Agent unter Ihrem Login tut, Ihnen zurechnet. Geben Sie ihm nur Befugnisse, die Sie auch selbst nutzen würden.